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Parken

Schwandorf - ihre Einkaufsstadt mit Herz

Kostenloses Parken

Kostenloses Parken

Parken in der Innenstadt zum Nulltarif, wo gibt´s das schon?
In den beiden städtischen Parkhäusern Naab und Rathaus parken Sie jeweils 1 Stunde lang kostenlos. Nach dieser Zeit gelten die günstigen Parkgebühren.

Reisebusse können kostenlos am Festplatz in Krondorf parken.

Informationen über die günstigen Parkhäuser

Informationen über die günstigen Parkhäuser

Alle Schwandorfer Parkhäuser - das Parkhaus Naab, das Parkhaus Rathaus und das Parkhaus der Sparkasse an der Bahnhofstraße sind 365 Tage im Jahr durchgehend 24 Stunden für Sie geöffnet.
Das Parkhaus Naab verfügt über 459 Stellplätze, das Parkhaus Rathaus über 146 Stellplätze. Beide Parkhäuser sind nur wenige Schritte von Schwandorfs Einkaufsstraßen entfernt. Die Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern sind äußerst günstig.
Sie zahlen für eine Parkdauer von:

bis 1 Stunde

 

kostenlos im Parkhaus Naab
und Parkhaus Rathaus

bis 2 Stunden   1,50 Euro
bis 3 Stunden   2,00 Euro
bis 4 Stunden   2,50 Euro
bis 5 Stunden
3,00 Euro
bis 6 Stunden   3,50 Euro
bis 7 Stunden
4,00 Euro
bis 8 Stunden   4,50 Euro

über 8 Stunden bis zu 24 Stunden

 

5,00 Euro

Die Höchsteinstelldauer beträgt zwei Wochen, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird. Für unsere Vielparker bieten wir eine Dauerkarte im Parkhaus Naab für 60,00 Euro pro Monat an.

Einstellbedingungen für die städtischen Parkhäuser - Rathaus und Naab

Die Gebühren für das Parkhaus der Sparkasse an der Bahnhofstraße mit insgesamt 327 Stellplätzen betragen:

15 Minuten Frei   bis 8 Stunden 4,50 Euro
bis 1 Stunde 1,00 Euro   bis 9 Stunden 5,00 Euro
bis 2 Stunden 1,50 Euro   bis 10 Stunden 5,50 Euro
bis 3 Stunden 2,00 Euro   bis 11 Stunden 6,00 Euro
bis 4 Stunden 2,50 Euro   bis 12 Stunden 6,50 Euro
bis 5 Stunden 3,00 Euro   bis 13 Stunden 7,00 Euro
bis 6 Stunden 3,50 Euro   bis 14 Stunden 7,50 Euro
bis 7 Stunden 4,00 Euro   14 - 24 Stunden 8,00 Euro

Park & Ride Anlage

Park & Ride Anlage

Benutzungsbedingungen für Park & Ride Anlage

1. Parkberechtigt sind die Benutzer der Bahn und anderer öffentlicher Verkehrsmittel.
2. Lösen Sie bitte einen digitalen Parkberechtigungsschein (siehe unten stehenden Link) oder legen Sie Ihren Parkberechtigungsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges aus.
    (In Eilfällen bitte Fahrkarten aufbewahren).
3. Parken Sie bitte nur auf den markierten Parkflächen.
4. Der Parkplatz wird nicht bewacht. Sie parken auf eigene Gefahr.
5. Das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Unter nachfolgendem Link können Sie den Parkberechtigungsschein Online anfordern: Anforderung digitaler Parkberechtigungsschein P+R-Anlage

Attraktive Fachgeschäfte

Attraktive Fachgeschäfte

Sowohl servicestarke und traditionsreiche Familiengeschäfte als auch bekannte bundesweit tätige Einzelhandelsfilialisten bieten den Kunden in der Großen Kreisstadt Schwandorf ein großes Angebot an qualitativ hochwertigen Waren. Neben dem breiten und attraktiven Einkaufssortiment zeichnet auch die hohe Beratungsqualität der Schwandorfer Fachgeschäfte die lebendige Innenstadt aus.

Egal ob Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Uhren & Schmuck, Brillen & Hörgeräte, Foto- /Elektroartikel, Spielwaren, Bücher oder Drogeriewaren, das Zentrum der Schwandorfer Innenstadt ist das Einkaufszentrum des gleichnamigen Landkreises. Hier erwartet Sie ausgebildetes Fachpersonal, welches Sie gut und gerne berät. Eine erste Übersicht über das vielfältige Angebot der Fachgeschäfte finden Sie im Branchenverzeichnis und unter www.stadtmarketing-schwandorf.de